Das neue Gebäudeenergiegesetz


Der (günstige) Energieverbrauch wird immer wichtiger

Extrem wichtig ! Rechtlich immer auf der sicheren Seite !


Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass der Energieausweis gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten.
Der Energieausweis informiert nicht nur über die Energieeffizienz, sondern auch über den Energiebedarf des Gebäudes. Deshalb ist es entscheidend, dass die exakte Feststellung des Energiebedarfes nur von Fachleuten ermittelt wird.

Für den Käufer oder Mieter bietet der Energieausweis klare Vorteile. Ähnlich wie bei Kühlschränken oder Herden erhält er mit einem Blick die wichtigsten Informationen über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Wenn Sie selbst als Verkäufer/ Vermieter ohne Makler tätig sind, müssen Sie einiges beachten. So müssen Sie beispielsweise den Energieausweis unaufgefordert bei der Besichtigung vorlegen oder übergeben. Der Kaufinteressent muss auf seine Verpflichtung hingewiesen werden, ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater zu führen.

Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Details rund um den Energieausweis. Als Ihr Immobilienmakler kümmern wir uns darum, dass der Energieausweis stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

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  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Ein gültiger Energieausweis darf nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Wir regeln alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
und
damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten, der ausschliesslich von qualifizierten Architekten oder Bauingenieuren erstellt wird.
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Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Wir beraten Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.

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